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Sie haben eine Verordnung vom Arzt erhalten und
gehören einer gesetzlichen Krankenversicherung an? Gemeinsam werden wir
prüfen, ob wir die angeordneten Maßnahmen in hoher Qualität durchführen
können.
angekreuzt, denn auch der Weg in eine Praxis kann Therapie sein. Fall selbst tragen.
Zu spät oder nicht abgesagte Termine müssen wir Ihnen leider in
Rechnung stellen.
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Sammeln Sie als Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse alle Belege über die von Ihnen geleisteten Zuzahlungen des laufenden Kalenderjahres.
Die Belastungsgrenze beträgt 2% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, beträgt 1% der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Bei Erreichen der Belastungsgrenze stellt Ihnen die Krankenkasse nach Vorlage der gesammelten Zuzahlungsquittungen eine Bescheinigung über die Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung für den Rest des Kalenderjahres aus.
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